Er darf bei vielen Airlines 55 cm lang, 40 cm breit und 23 cm tief sein. Außerdem darf die Kilogrammgrenze zwischen 6 und 10 Kilo nicht überschritten werden. Nur, wenn der Koffer diesen Vorgaben entspricht, darf er bei vielen Fluggesellschaften als Handgepäck in der Kabine mitreisen. Fallen seine Maße zu groß aus, verbannen die Mitarbeiter kurzerhand so manches Gepäckstück in den Frachtraum – gegen Aufpreis versteht sich. Leder Meißner erläutert heute die strengen Richtlinien der Fluggesellschaften und verrät, auf welche Merkmale Sie in Sachen Handgepäck im Flugzeug achten sollten.
Handgepäck im Flugzeug: Mit Maßband und Waage
Je nach Airline gelten unterschiedliche Vorgaben. Wer beispielsweise mit Eurowings reist, darf einen acht Kilogramm schweren Trolley mit in die Kabine nehmen. Bei Condor sind es nur sechs Kilo, während Ryanair zehn Kilo erlaubt. Bei der irischen Fluggesellschaft zahlen Gäste allerdings inzwischen einen geringen Aufpreis für das so genannte Priority-Boarding, um überhaupt neben der normalen Handtasche einen Koffer mit in den Passagierraum mitnehmen zu dürfen.
Die Maße differieren ebenfalls von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft um wenige Zentimeter, die aber in der Regel nicht genau nachgemessen werden. Auf Nummer sicher gehen Reisende mit einem Koffer, der die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreitet.
Zusatz-Tipp von Leder Meißner: Viele Koffer sind mit einem Hinweisschild und der Aufschrift ’Cabin Size‘ versehen, so dass Sie sich sicher sein können, dass der Koffer den üblichen Standards entspricht. Außerdem werden die Abmessungen häufig in die Größen XS, S, M, L und XL unterteilt. XS ist oft ein gutes Maß für Kinder und liegt meist noch unter den Bestimmungen für das Handgepäck im Flugzeug, während ein Cabin-Trolley in S oder M den Kabinengrößen entspricht.
Übrigens: Wer die Abmessungen kräftig überschreitet, kann im schlechtesten Fall eine saftige Gebühr vom Reisebudget abziehen. Also lieber bei Leder Meißner vorbei kommen und sich beraten lassen.
Den gepackten Koffer außerdem unbedingt wiegen, denn auch die Gewichtsbeschränkung muss eingehalten werden.
Handgepäck im Flugzeug: Safety first!
Eine im Jahr 2006 eingeführte Regelung soll verhindern, dass Passagiere Flüssigsprengstoff mit an Bord schmuggeln. Die Richtlinie besagt, dass Flüssigkeiten in nur kleinen Einzelbehältnissen, die maximal 100 ml Fassungsvolumen haben, mitgeführt werden dürfen. Alle Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von max. 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Beutel zulässig, der verschlossen sein muss.
Laptop, Tablet und Co.
Wer mit Handgepäck im Flugzeug reist und seinen Laptop mitführt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass das jeweilige Gerät bei den Sicherheitskontrollen ebenfalls in eine separate Kiste gelegt wird. Eine gute Verpackung für empfindliche Tablets ist Pflicht. Bei Leder Meißner gibt’s natürlich auch displayschonende Hüllen in schicken Farben, die für Reiselust statt Reisefrust sorgen.
Wie Sie Ihren Koffer optimal packen und den vorhandenen Platz sinnvoll nutzen, verrät Ihnen Leder Meißner im nächsten Blogbeitrag der großen Urlaubsserie!